Jugendordnung

Die Jugendordnung regelt die Jugendarbeit beim MSK Neheim Hüsten. Zur besseren Lesbarkeit wird in der gesamten Jugendordnung nur die männliche Form verwendet, dennoch sind ranggleich beide Geschlechter gemeint.

Inhalt:
§ 1 Name und Mitgliedschaft
§ 2 Aufgaben und Ziele
§ 3 Sitzungen
§ 4 Vertretung der Vereinsjugend im MSK Neheim-Hüsten
§ 5 Jugendkasse
§ 6 Änderung der Jugendordnung
§ 7 Sonstige Bestimmungen


§ 1 Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 19. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitarbeiter/innen bilden die Vereinsjugend beim MSK Neheim-Hüsten.


§ 2 Aufgaben und Ziele

Die Vereinsjugend ist in der sportlichen und außersportlichen Jugendarbeit aktiv. Sie trägt damit zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen bei. Schwerpunkte ihrer Jugendarbeit sind die Förderung der freizeit- und wettkampfsportlichen Betätigung der jugendlichen Mitglieder. Bei allen Aktivitäten sollen die Jugendlichen gemäß ihres Entwicklungsstandes bei der Planung und Durchführung mitbeteiligt werden.


§ 3 Sitzungen

Die ordentliche Sitzung der Vereinsjugend des MSK Neheim-Hüsten findet einmal im Jahr vor der Jahreshauptversammlung statt. Die Einladung muss mindestens 2 Wochen vor der Sitzung verschickt werden.Weitere Sitzung können auch während des Jahres auf Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder der Vereinsjugend des MSK Neheim-Hüsten einberufen werden. Auch hier gilt eine Ladungsfrist von 2 Wochen.Jede ordentlich einberufene Sitzung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.


§ 4 Vertretung der Vereinsjugend im MSK Neheim-Hüsten

Der Jugendwart vertritt die Vereinsjugend mit Sitz und Stimme im Vorstand.


§ 5 Jugendkasse

Die Kassenführung obliegt dem Kassenwart des MSK Neheim-Hüsten in Zusammenarbeit mit dem Jugendwart, denen sämtliche Kostenvoranschläge und Abrechungen unverzüglich einzureichen sind.


§ 6 Inkrafttreten und Änderungen der Jugendordnung

Die Jugendordnung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung im Rahmen der Jahreshauptversammlung in Kraft. Änderungen müssen im Rahmen einer ordentlichen Sitzung der Vereinsjugend mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Vereinsjugend beschlossen und vom Vereinsvorstand mit einer einfachen Mehrheit bestätigt werden.


§ 7 Sonstige Bestimmungen

Insofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.